Ratgeber

GEAK und Energieausweis: Was Eigentümer vor einem Immobilienverkauf wissen sollten

Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchte, stösst früher oder später auf den Begriff GEAK – den Gebäudeenergieausweis der Kantone. Dieser Beitrag ordnet ein, was der GEAK ist, wie er funktioniert und worauf Eigentümer in der Region Bern, im Emmental und im Raum Solothurn vor einem Verkauf achten sollten.

Kurzantwort: Was ist der GEAK?

Der GEAK ist ein von den Schweizer Kantonen gemeinsam getragenes, standardisiertes Label für die energetische Qualität eines Gebäudes – mit einer Einstufung von A (sehr effizient) bis G (wenig effizient). Er ist keine Marktwert-Bewertung, kann aber Kaufinteressenten und Banken eine nachvollziehbare Grundlage zum energetischen Zustand der Liegenschaft geben.

Ob ein GEAK beim Verkauf obligatorisch ist, regeln die Kantone unterschiedlich. Eine pauschale Aussage für jeden Fall lässt sich nicht seriös treffen – die individuelle Situation sollte geprüft werden.

Was der GEAK eigentlich ist

Der GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) bewertet ein Gebäude auf einer Skala von A bis G – ähnlich der bekannten Energieetikette bei Haushaltsgeräten. Bewertet werden zwei Aspekte: der Zustand der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster) und die Gesamtenergieeffizienz, die auch die Heizung einschliesst.

GEAK

Die Basisversion mit der Einstufung A–G.

GEAK Plus

Zusätzlich mit einem Beratungsbericht zu konkreten, priorisierten Sanierungsmassnahmen.

Ein GEAK wird von einer zertifizierten GEAK-Expertin oder einem GEAK-Experten nach einer Begehung des Gebäudes erstellt.

Pflicht oder freiwillig? Was Eigentümer prüfen sollten

Ob ein GEAK beim Verkauf oder bei einer Sanierung obligatorisch ist, regeln die Kantone unterschiedlich. Eine pauschal gültige Aussage für den Kanton Bern oder den Kanton Solothurn lässt sich an dieser Stelle nicht seriös treffen.

Für Eigentümer bedeutet das konkret: Vor einem Verkauf sollte direkt bei der zuständigen kantonalen Energiefachstelle oder im persönlichen Gespräch geklärt werden, ob im eigenen Fall ein GEAK obligatorisch, empfohlen oder nicht relevant ist. Diese Einordnung ersetzt keine rechtliche oder energietechnische Beratung im Einzelfall.

Warum der GEAK beim Verkauf eine Rolle spielen kann

  • Er schafft eine nachvollziehbare, standardisierte Grundlage für die energetische Einordnung – statt einer vagen Einschätzung "die Heizung ist noch neu."
  • Käuferinnen und Käufer sowie deren finanzierende Banken können gezielt nach dem energetischen Zustand einer Liegenschaft fragen.
  • Ein GEAK Plus liefert bereits eine grobe Übersicht möglicher Sanierungsschritte – nützlich für die eigene Planung, unabhängig vom Verkauf.

Wichtig: Ein GEAK ist keine Marktwert-Bewertung und sagt nichts über den erzielbaren Verkaufspreis aus. Eine pauschale Aussage wie "ein GEAK der Klasse B erhöht den Preis um X Prozent" lässt sich seriös nicht treffen – zu viele weitere Faktoren wie Lage, Zustand und Markt spielen eine Rolle.

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Förderprogramme für energetische Massnahmen

Wer aufgrund eines GEAK-Berichts über Sanierungsmassnahmen nachdenkt, kann sich an zwei zentrale Programme orientieren:

  • Das Gebäudeprogramm

    Ein gemeinsames Förderprogramm von Bund und Kantonen für energetische Sanierungen mit Förderbeiträgen für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien.

  • EnergieSchweiz

    Das Programm des Bundesamts für Energie, das freiwillige Massnahmen zur Energieeffizienz unterstützt – unter anderem mit Beratung, Tools und Rechnern.

Die konkrete Höhe der Förderbeiträge hängt von Kanton, Massnahme und individuellem Gebäude ab und ändert sich periodisch. Für aktuelle, verbindliche Zahlen sollte direkt das jeweilige Förderprogramm konsultiert werden.

Checkliste: GEAK und Energieausweis vor dem Verkauf

  • Geprüft, ob im eigenen Kanton/Gemeinde eine GEAK-Pflicht beim Verkauf gilt
  • Vorhandenen GEAK (falls bereits erstellt) griffbereit
  • Bei GEAK Plus: Sanierungsempfehlungen gesichtet und priorisiert
  • Förderprogramme (Das Gebäudeprogramm, EnergieSchweiz) auf Relevanz geprüft
  • Klarheit, ob vor dem Verkauf noch Massnahmen umgesetzt werden sollen

Wann sich eine persönliche Einschätzung lohnt

Eine persönliche Einschätzung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein GEAK für den eigenen Verkauf obligatorisch oder empfohlen ist, wenn ein GEAK Plus mit Sanierungsempfehlungen vorliegt und unklar ist, welche Massnahmen vor einem Verkauf noch sinnvoll sind, oder wenn Kaufinteressenten gezielt nach dem energetischen Zustand fragen.

Mirjam Burri bringt über 15 Jahre Erfahrung aus der Versicherungsbranche und kaufmännischen Kundenberatung mit.

Mirjam Burris Einschätzung: Ein vorhandener, aktueller Energieausweis kann Kaufinteressentinnen und -interessenten Sicherheit geben und Rückfragen reduzieren. Ob sich die Erstellung im konkreten Fall lohnt, hängt aber vom Gebäude, dem Zeithorizont und der Zielgruppe ab und wird am besten im persönlichen Gespräch geklärt.

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FAQ

Häufige Fragen zu GEAK und Energieausweis

Brauche ich für den Verkauf in jedem Fall einen GEAK?

Das regeln die Kantone unterschiedlich. Ob im eigenen Fall eine Pflicht oder lediglich eine Empfehlung gilt, sollte direkt bei der zuständigen kantonalen Energiefachstelle oder im persönlichen Gespräch geklärt werden.

Erhöht ein guter GEAK automatisch den Verkaufspreis?

Nein. Der GEAK ist eine energetische Einordnung, keine Marktwert-Bewertung. Eine pauschale Aussage zu einer Preissteigerung lässt sich seriös nicht treffen, da Lage, Zustand und Markt ebenfalls eine Rolle spielen.

Was ist der Unterschied zwischen GEAK und GEAK Plus?

Der GEAK liefert die Einstufung von A bis G. GEAK Plus enthält zusätzlich einen Beratungsbericht mit konkreten, priorisierten Sanierungsempfehlungen.

Wer erstellt einen GEAK?

Eine zertifizierte GEAK-Expertin oder ein GEAK-Experte nach einer Begehung des Gebäudes.

Gibt es Fördergelder für energetische Massnahmen?

Ja, unter anderem über Das Gebäudeprogramm und EnergieSchweiz. Die konkrete Höhe hängt vom Kanton, der Massnahme und dem Gebäude ab und sollte direkt beim jeweiligen Programm geprüft werden.

Wer hilft bei der individuellen Einschätzung?

Für die energetische Detailbewertung ist eine GEAK-Fachperson zuständig. Für die Frage, was das für den geplanten Verkauf bedeutet, hilft ein persönliches Gespräch mit Mirjam Burri.

Quellen / Grundlage

  • GEAK – Gebäudeenergieausweis der Kantone, offizielle Website, geak.ch — Grundlage für Skala, GEAK/GEAK Plus und Erstellung durch zertifizierte Experten.
  • Das Gebäudeprogramm, offizielle Website, dasgebaeudeprogramm.ch — Grundlage für die allgemeine Beschreibung des Förderprogramms.
  • EnergieSchweiz, offizielle Website, energieschweiz.ch — Grundlage für die allgemeine Beschreibung des Bundesprogramms.
  • HEV Schweiz, offizielle Website, hev-schweiz.ch — Einordnung als Eigentümerverband mit Praxishinweisen zu Sanierungen.
  • SVIT Schweiz, offizielle Website, svit.ch — Einordnung als Branchenverband.

Hinweis: Ob ein GEAK beim Verkauf im Kanton Bern oder Kanton Solothurn obligatorisch ist, regeln die kantonalen Stellen – diese Seite trifft dazu bewusst keine pauschale Aussage. Bitte im Einzelfall bei der zuständigen kantonalen Energiefachstelle oder im persönlichen Gespräch klären. Letzte Überprüfung der Quellen: 2026-06-24.